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Ratgeber · BGB & PAngV 2026

Widerrufsrecht beim Kredit: 14 Tage, kostenfrei

Wann die 14-Tage-Frist beginnt, welche Fehler in der Widerrufsbelehrung die Frist verlängern und wie der Widerruf zu formulieren ist.

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Von Eike-Christian Ramcke

Geschäftsführer AKARA Solutions GmbH · Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV

7 min Lesezeit Veröffentlicht

Das 14-Tage-Widerrufsrecht

Verbraucher haben nach § 495 BGB in Verbindung mit § 355 BGB das Recht, einen abgeschlossenen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das Recht gilt für alle Verbraucher-Darlehensverträge, also Ratenkredite, Hypothekendarlehen, Studienkredite und KfW-Kredite.

Wann die Frist beginnt

Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie:

  1. Den Kreditvertrag unterschrieben haben UND
  2. Die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben (Brief, E-Mail, PDF, Online-Banking)

Solange Sie keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten haben, läuft die Frist überhaupt nicht. Das ist der berühmte "Widerrufsjoker" bei fehlerhaften Belehrungen.

So formulieren Sie den Widerruf

Der Widerruf ist formlos möglich, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Mindestinhalt:

  • Ihr Name und Adresse
  • Kreditnummer / Vertragsbezeichnung
  • Datum des Vertragsabschlusses
  • Eindeutige Erklärung "Ich widerrufe hiermit meinen Kreditvertrag"
  • Datum und Unterschrift

Muster-Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich gemäß § 495 BGB meinen Kreditvertrag Nr. 1234567 vom 03.04.2026 in voller Höhe.

Ich bitte Sie, mir die Erledigung schriftlich zu bestätigen und alle bereits geleisteten Zahlungen umgehend auf folgendes Konto zurückzuüberweisen: IBAN DE...

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
[Datum]

So senden Sie den Widerruf

Drei Wege, in absteigender Sicherheit:

  1. Einschreiben mit Rückschein: höchste Beweiskraft, kostet ~6 €
  2. Fax mit Sendebericht: gilt als Textform, Beleg aus dem Sendebericht
  3. E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse: gilt als Textform, mit Lesebestätigung anfordern

Reine mündliche oder telefonische Widerrufe sind zwar gültig, aber im Streitfall nicht beweisbar.

Rechtsfolgen des Widerrufs

Nach erfolgreichem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt nach § 357a BGB:

  • Sie zahlen die ausgezahlte Kreditsumme zurück (innerhalb 30 Tagen)
  • Die Bank zahlt alle bereits geleisteten Raten zurück
  • Sie schulden für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung die marktüblichen Sollzinsen (nicht den vertraglich vereinbarten Effektivzins)
  • Bearbeitungsgebühren, Restschuldversicherungen und sonstige Nebenkosten werden voll zurückerstattet

Beispielrechnung: Widerruf nach 8 Tagen

10.000 € Kredit, Effektivzins 5,9 %, Widerruf 8 Tage nach Auszahlung:

PositionBetrag
Rückzahlung Kreditsumme10.000 €
Marktüblicher Sollzins für 8 Tage~13 €
Rückerstattung Bearbeitungsgebühr+ 200 €
Rückerstattung Restschuldversicherung+ 400 €
Tatsächlich an die Bank~9.413 €

Der Widerrufsjoker: Wenn die Belehrung fehlerhaft ist

Viele Kreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, dann beginnt die 14-Tage-Frist NIE zu laufen. Das eröffnet das Recht zum Widerruf auch nach Monaten oder Jahren.

Typische Belehrungs-Fehler

  • Fehlende Adresse für den Widerruf
  • Unklare oder unvollständige Fristbelehrung
  • Nicht-Anführung aller Pflichtangaben nach Art. 247 EGBGB
  • Hinweis auf Kosten/Nachteile, die rechtlich nicht entstehen
  • Veraltete Musterbelehrung (vor 2010, vor 2014 oder vor 2016)

Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen Belehrungen für unwirksam erklärt. Im Streitfall lohnt sich die Prüfung durch einen Verbraucherrechts-Anwalt.

Wann lohnt der Widerruf bei laufenden Krediten?

Bei Hypothekendarlehen aus den Jahren 2010-2016 existieren viele fehlerhafte Belehrungen. Bei Widerruf zahlen Sie nur den marktüblichen Zins der Zeit nach (oft 1-1,5 % statt vertraglich 3-5 %), die Differenz wird zurückerstattet.

Bei Kreditsummen über 100.000 € und Laufzeit über 5 Jahren können das fünfstellige Rückzahlungen sein.

Beispielrechnung Hypothek-Widerruf 2014

  • Hypothek 250.000 €, abgeschlossen 2014 mit 4,0 % effektiv, 15 Jahre Zinsbindung
  • Bis Mai 2026 gezahlte Zinsen: rund 92.000 €
  • Marktüblicher Zins damals: 2,5 %
  • Zinsen mit 2,5 %: rund 58.000 €
  • Rückerstattung bei Widerruf: rund 34.000 €

Wichtige Einschränkungen

  • Geschäftskredite haben kein Widerrufsrecht (kein Verbraucher)
  • Dispokredit ist nicht widerrufbar (keine Auszahlung an Sie)
  • Bei Kombinationsverträgen (z.B. Bausparvertrag + Vorausdarlehen) kann der Widerruf komplex sein, anwaltliche Prüfung empfohlen

Kein Widerruf bei abgewickelten Krediten

Wenn der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt ist, gilt der Vertrag als erfüllt und ist nicht mehr widerrufbar (BGH XI ZR 564/15 vom 12.07.2016). Ein Widerruf-Antrag muss spätestens während der laufenden Tilgung gestellt werden.

Schritt-für-Schritt bei einem aktuellen Verdacht

  1. Vertrag und Widerrufsbelehrung holen: Sie haben Anspruch auf eine Vertragskopie
  2. Belehrung prüfen: gegen aktuelle BGH-Rechtsprechung abgleichen
  3. Bei Verdacht: kostenloses Erstgespräch bei Verbraucherzentrale oder spezialisiertem Anwalt
  4. Widerruf erklären per Einschreiben
  5. Bank wird zunächst ablehnen, dann ggf. Klage erforderlich
  6. Bei Erfolg: Rückerstattung der zu viel gezahlten Zinsen

Wann sich Widerruf NICHT lohnt

  • Bei kleinen Ratenkrediten unter 5.000 € (Aufwand zu Ersparnis ungünstig)
  • Bei kurzer Restlaufzeit unter 12 Monaten
  • Wenn die Belehrung klar ordnungsgemäß ist
  • Bei guten Konditionen, die unter aktuellen Marktzinsen liegen

Kosten und Risiken

Anwaltskosten für einen Belehrungs-Check liegen bei 200-500 €. Bei Klage gegen die Bank kommen Gerichtskosten dazu (typisch 1-3 % der Kreditsumme), oft deckt eine Rechtsschutzversicherung. Risiko: Verlust des Prozesses bedeutet Bezahlung der Bankanwalt-Kosten zusätzlich.

Daher: Bei Kreditsummen unter 50.000 € lohnt sich der Aufwand selten, bei großen Hypotheken ab 100.000 € sehr oft.

14-Tage-Frist nach § 495 BGB beginnt erst mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung Vertrags- unterschrift Tag 0 Belehrung erhalten Tag X 14 Tage Widerrufsfrist Frist-Ende Tag X+14
Die 14-Tage-Frist beginnt erst mit Erhalt der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, nicht mit Vertragsunterschrift. Bei fehlerhafter Belehrung läuft die Frist nicht.

Quellen

§ 495 BGB (14-Tage-Widerrufsrecht); § 357a BGB (Rückabwicklung nach Widerruf); BGH XI ZR 33/15 zur Belehrungs-Form; BGH XI ZR 564/15 (Widerrufsjoker bei Altverträgen); Art. 247 EGBGB (Pflichtangaben Widerrufsbelehrung); Verbraucherzentrale, Musterbrief "Widerruf Verbraucherkredit".

Häufige Fragen

Was Leserinnen und Leser sonst noch fragen

Kann ich jeden Kredit widerrufen?
Ja, jeder Verbraucherkredit kann nach § 495 BGB innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung. Ausnahmen sind sehr selten, z.B. bei Spar- und Anlageprodukten, die nicht unter den Verbraucherkreditbegriff fallen.
Was passiert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung?
Wenn die Belehrung formelle Fehler enthält (falsche Frist, fehlende Pflichtangaben, irreführende Formulierungen), beginnt die 14-Tage-Frist nicht zu laufen, der "Widerrufsjoker" gilt manchmal jahrelang. Hauptsächlich relevant bei Immobilienkrediten, wo eine erfolgreiche Widerrufsausübung zur Rückabwicklung mit Zinsersparnis führen kann. Bei Verbraucherkrediten nach 2010 ist die Belehrung typisch fehlerlos.
Wie formuliere ich einen Widerruf?
Schriftlich, unterschrieben, mit Datum, an die Bank gerichtet. Empfehlenswert: Einschreiben/Rückschein. Inhalt: "Hiermit widerrufe ich den Verbraucherdarlehensvertrag vom [Datum] mit der Vertragsnummer [XYZ] gemäß § 495 BGB. [Datum, Unterschrift]". Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Was muss ich nach Widerruf zurückzahlen?
Den ausgezahlten Kreditbetrag, abzüglich bereits geleisteter Tilgungen. Auf die noch offene Restschuld können Zinsen für die Nutzungsdauer fällig werden, üblicherweise zum vertraglichen Sollzins. Bei Immobilienkredit muss die Bank zusätzlich Nutzungsersatz für bereits gezahlte Zinsen leisten (typisch 2,5 Prozentpunkte über Basiszinssatz nach BGH-Rechtsprechung).
Kann ich einen Kredit widerrufen, weil der Zins gestiegen ist?
Nein. Der Widerruf ist ein einseitiges Verbraucherrecht, das nicht von Marktentwicklungen abhängt. Wer nach Vertragsabschluss bemerkt, dass ein anderer Anbieter günstiger gewesen wäre, kann nicht aus diesem Grund widerrufen. Innerhalb der 14-Tage-Frist ist der Widerruf aber jederzeit möglich, auch ohne Begründung.

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