Ratgeber · BGB & PAngV 2026
Restschuld nach Laufzeit: Formel und Beispiel
Wie die Restschuld nach beliebiger Laufzeit ermittelt wird, warum die anfängliche Tilgungsrate so stark wirkt und wann sich Anschlussfinanzierung lohnt.
Von Mateusz Viola
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Was die Restschuld ist
Die Restschuld ist die Summe, die zu einem beliebigen Stichtag an die Bank noch zurückgezahlt werden muss. Sie ergibt sich aus der ursprünglichen Kreditsumme, minus aller bisher geleisteten Tilgungen (nicht der Raten, die enthalten Zinsanteile).
Die Restschuld-Formel
Mathematisch lässt sich die Restschuld zu jedem Zeitpunkt direkt berechnen:
RS(m) = K × (1+i)^m - A × ((1+i)^m - 1) / i
Mit K = Kreditsumme, i = monatlicher Zinssatz, m = Anzahl bereits gezahlter Monate, A = Annuität.
Beispiel: 30.000 € Kredit, 5,5 % effektiv, 120 Monate
Monatszins i = 0,055/12 = 0,004583. Annuität A = 325,55 €. Restschuld nach diversen Stichpunkten:
| Nach | Restschuld | Bisher getilgt | Bisher Zinsen |
|---|---|---|---|
| 12 Monaten | 27.762 € | 2.238 € | 1.668 € |
| 24 Monaten | 25.404 € | 4.596 € | 3.217 € |
| 36 Monaten | 22.917 € | 7.083 € | 4.637 € |
| 60 Monaten | 17.520 € | 12.480 € | 7.053 € |
| 96 Monaten | 8.236 € | 21.764 € | 9.489 € |
| 120 Monaten | 0 € | 30.000 € | 9.066 € |
Warum die Restschuld nicht linear sinkt
Auf den ersten Blick könnte man denken, nach der Hälfte der Laufzeit müsste die Hälfte der Kreditsumme getilgt sein. Bei 30.000 € auf 120 Monate wäre das also 15.000 € Restschuld nach 60 Monaten. Tatsächlich sind es aber 17.520 €, weil zu Beginn der Tilgungsanteil klein war.
Visuell sieht die Restschuld-Kurve aus wie eine konvexe Funktion: flach am Anfang, steiler zum Ende. Das ist die Mathematik des Annuitätendarlehens.
Anfängliche Tilgungsrate als entscheidender Hebel
Die anfängliche Tilgungsrate ist die getilgte Summe im ersten Jahr in Prozent der ursprünglichen Kreditsumme. Bei unserem Beispiel: 2.238 € / 30.000 € = 7,46 %.
Wie sich verschiedene anfängliche Tilgungsraten auswirken (bei 30.000 €, 5,5 % effektiv):
| Anfangstilgung | Monatsrate | Laufzeit | Gesamtzinsen |
|---|---|---|---|
| 2 % | 187,50 € | ~31 Jahre | ~39.700 € |
| 3 % | 212,50 € | ~22 Jahre | ~26.000 € |
| 5 % | 262,50 € | ~16 Jahre | ~17.300 € |
| 7,46 % (unser Fall) | 325,55 € | 10 Jahre | 9.066 € |
Restschuld vor Anschlussfinanzierung
Bei Hypothekendarlehen mit Zinsbindung ist die Restschuld bei Auslauf der Zinsbindung die Bemessungsgrundlage für die Anschlussfinanzierung. Wer mit 200.000 € Hypothek startet und 10 Jahre Zinsbindung wählt, hat bei 2 % Tilgung am Ende der Zinsbindung noch rund 175.000 € Restschuld, bei 4 % Tilgung nur noch 130.000 €.
Je niedriger die Restschuld am Zinsbindungs-Ende, desto kleiner das Zinsrisiko, falls die Zinsen inzwischen gestiegen sind.
Restschuld + Sondertilgung
Jede Sondertilgung reduziert die Restschuld unmittelbar um den Tilgungsbetrag. Bei einer Sondertilgung von 5.000 € auf 30.000 € Kredit nach 24 Monaten sinkt die Restschuld von 25.404 € auf 20.404 €.
Effekt: kürzere Laufzeit bei gleicher Monatsrate, oder niedrigere Monatsrate bei gleicher Laufzeit, oder eine Kombination aus beidem (je nach Vereinbarung im Vertrag).
Restschuld nach Tod oder Erbschaft
Im Todesfall geht die Restschuld nach § 1922 BGB auf die Erben über. Mit einer Restkreditversicherung wird die Schuld vom Versicherer übernommen, ohne Versicherung müssen die Erben:
- Den Kredit weiterzahlen, oder
- Den Kredit ablösen (Sondertilgung der gesamten Restschuld), oder
- Die Erbschaft ausschlagen, dann erlischt auch der Kredit (außer es gibt Sicherheiten wie eine Hypothek)
Restschuldfrage bei Bankenwechsel
Wer den Kreditgeber wechseln möchte (Umschuldung), löst die aktuelle Restschuld bei der alten Bank ab und nimmt einen neuen Kredit über genau diese Summe bei der neuen Bank auf. Die alte Bank stellt eine Ablösebescheinigung aus, die den exakten Ablöse-Betrag (Restschuld + ggf. Vorfälligkeitsentschädigung + ggf. Stückzinsen) zum gewünschten Stichtag ausweist.
So nutzen Sie unseren Rechner für die Restschuld
- Geben Sie Kreditsumme, Laufzeit und Effektivzins ein
- Im Tilgungsplan sehen Sie für jeden Monat die exakte Restschuld
- Für eine Umschuldung notieren Sie sich den Wert zum geplanten Wechsel-Stichtag
- Für Sondertilgungs-Planung können Sie den Restschuld-Verlauf mit und ohne Sondertilgung vergleichen
Quellen
§ 492 BGB (Vertragsform Verbraucherdarlehen); BGH XI ZR 33/15 (Pflicht der Bank zur Restschuld-Auskunft); Bundesbank-Statistik MFI-Zinsen zur Restschuld-Konzentration nach Restlaufzeit.
Häufige Fragen